Formulare

Obligatorische Formulare

Das Blatt Bestandeskontrolle muss jeder Imker pro Bienenstand führen. Dieses kann bei der Frühjahrserhebung aus dem GELAN ausgedruckt, oder gleich hier runtergeladen werden.

Anleitung vom März 2016 zum Führen der Bestandeskontrolle der Bienenvölker des BVL.

Seit der Inkrafttretung der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) gilt die erweiterte Aufzeichnungspflicht für alle Tierarzneimittel, die beim Bienenvolk angewendet werden. Um die geforderten Aufzeichnungen zu erfüllen, muss der Tierhalter ein Behandlungsjournal und eine Inventarliste für Tierarzneimittel führen.

Merkblatt Inventarliste und Behandlungsjournal

Behandlungsjournal und Inventarliste für Tierarzneimittel 

Für Siegelimker

Checkliste für Siegelimker

Das Führen des Formulars Selbstkontrolle ist für alle Siegelimker obligatorisch und für die anderen wünschenswert.

Honigernte und Weiterbildung

Vorlagen

Stockkarte 1

Stockkarte 2

 

Checkliste Primärkontrolle